Ausstellung von Energieausweisen

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm erfahren Kauf- oder auch Mietinteressenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude handelt, oder ob das Gebäude die Energie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Schornstein schleudert.

Ein Energieausweis wird ab 1. Juli stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietungen und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sind die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 Pflicht.

Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein gutes Instrument, mit dem sie ihre Kunden von der Energieeffizienz ihres Hauses überzeugen können. Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf.

Grundlage für die Berechnung ist ein einheitliches Verfahren „nach dem Gebäude-Energie-Gesetz 2024 und den geltenden DIN-Normen. Nähere Informationen hierzu lesen in der Info-Broschüre der Deutschen Energie-Agentur.

Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein gutes Instrument, mit dem sie ihre Kunden von der Energieeffizienz ihres Hauses überzeugen können. Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf.

Wofür braucht man einen Energieausweis?

Bei Autos ist die Angabe von Verbrauchswerten schon lange üblich, bei Haushaltsgeräten ist sie bereits eingeführt. Mit dem Energieausweis soll nun auch die energetische Qualität von Gebäuden dokumentiert werden. Zum Energieausweis gehören Diagnose und Therapie: eine Analyse der wärmetechnischen Qualität des Gebäudes und die Darstellung möglicher Energiesparmaßnahmen.

Insbesondere bei anstehenden Instandsetzungen oder Sanierungen lohnt es sich, einen Energieausweis erstellen zu lassen, weil die Mehrkosten für die energieeinsparende zusätzlichen Maßnahmen dann besonders niedrig sind.

Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein gutes Instrument, mit dem sie ihre Kunden von der Energieeffizienz ihres Hauses überzeugen können. Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf.

Unterschied Bedarfs– und Verbrauchsausweis

Bedarfs- und Verbrauchsausweis sind miteinander nicht zu vergleichen!

Die beiden Varianten legen unterschiedliche Bezüge zugrunde, die im Folgenden genauer beschrieben werden. Alle Kennwerte beziehen sich auf die sogenannte Gebäudenutzfläche um eine Vergleichbarkeit der Gebäude zu erzielen; dabei liegt die Wohnfläche in der Regel niedriger als die Nutzfläche.

Bedarfsausweis:

Beim Bedarfsausweis wird unabhängig vom Nutzerverhalten die energetische Qualität des Gebäudes bewertet. Die Gebäude- und Anlagentechnik wird unabhängig vom Standort und der Witterung betrachtet und macht das Gebäude somit mit anderen Gebäuden vergleichbar. Es werden zum Beispiel für die Innentemperatur, den Luftwechsel und den Warmwasserbedarf standardisierte Werte einbezogen. Ein leerstehendes Gebäude und ein hoch beheiztes Gebäude, die aber in Art und Weise bautechnisch gleich sind, erreichen somit identische Werte.

Verbrauchsausweis:

Hierbei wird der tatsächliche Energieverbrauch gemessen und über festgelegte Faktoren um die witterungsbedingten Einflüsse bereinigt. Das Ergebnis ist nicht mit anderen Gebäuden vergleichbar, weil der Nutzer einen nicht unerheblichen Anteil an der Höhe des Energieverbrauches hat. Ein wesentlicher Einflussfaktor ist das Lüftungsverhalten und die Höhe der eingestellten Innentemperatur.

Bei größeren Gebäuden mit vielen Wohneinheiten ist davon auszugehen, dass sich das unterschiedliche Nutzerverhalten wieder kompensiert. Es sind jedoch auch häufig Abweichungen von über 200% des Energieverbrauchs unter den einzelnen Wohneinheiten feststellbar.

Bis Einschließlich zum 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierungen wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.